Kritik #5:

„Liebscher & Bracht wurde von der Verbraucherzentrale abgemahnt“

Grundsätzlich gilt: Verbraucherschutz ist im Handel ein wichtiges Gebot. Für Anbieter von Gesundheitsinformationen und gesundheitsbezogenen Produkten – und damit auch für uns – ergibt sich daraus eine strenge Verpflichtung: verantwortungsbewusst handeln und eigene Botschaften stets kritisch hinterfragen.

Gleichzeitig ist es kein Geheimnis, dass wir von Liebscher & Bracht die Finanzierung unserer Arbeit sicherstellen wollen. Das dafür nötige Marketing lebt von griffigen, werbewirksamen Aussagen – gerade im Gesundheitsbereich ein schmaler Grat, auf dem es leicht zu Fehltritten kommt. So war es auch bei uns.

Um es für dich einzuordnen: Liebscher & Bracht wurden niemals für ihre Übungen oder die angebotene Therapie abgemahnt. Wissenschaftler sind sich einig, dass Bewegungsübungen, wie auch wir sie anbieten, zur allgemeinen Gesunderhaltung, Prävention und Minderung von Schmerzen mindestens hilfreich, wenn nicht sogar notwendig sind.

Werbeaussagen, für die wir abgemahnt wurden, beruhten  in keinem Fall auf einer bewussten Täuschungsabsicht. Vielmehr handelte es sich um fehlende Hinweise und Formulierungsfehler. Was wir damit konkret meinen, möchten wir dir anhand von zwei Aussagen erklären, für die wir eine Abmahnung erhalten haben.

„Schmerzspezialist Nr. 1”

In den Medien wurde berichtet, dass wir uns nicht mehr „Schmerzspezialist Nr. 1” nennen dürften, weil Roland Liebscher-Bracht kein Mediziner sondern Wirtschaftsingenieur sei. Das ist falsch, weil uns die Bezeichnung „Schmerzspezialist” zugestanden wurde – Rolands beruflicher Hintergrund hat nichts damit zu tun. Wir dürfen lediglich die Bezeichnung „Nr. 1” nicht mehr verwenden, da dies nicht objektiv nachweisbar ist.

Generell sind solche absoluten Aussagen im deutschen Recht problematisch, wenn handfeste Vergleichswerte fehlen. Obwohl wir mit fast 2 Millionen YouTube-Abonnenten den reichweitenstärksten Gesundheitskanal im deutschsprachigen Raum führen, reichte allein die Online-Reichweite als Grundlage für unsere Aussage nicht aus.

„Unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel wurden für Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt.“

Wir von Liebscher & Bracht stehen fest hinter unserer Vision, dass jeder Mensch ein schmerzfreies Leben verdient. Vor allem Bewegung, aber auch die Ernährung halten wir hierbei für die wichtigsten Stellschrauben.

Aus dieser tiefen Überzeugung und der  jahrzehntelangen Erfahrung ärztlicher Praxis resultierte auch die Entwicklung eigener Nahrungsergänzungsmittel. Diese haben wir beworben mit der Aussage: „Ob Gestresste, Schmerzgeplagte, Alt, Jung, Vegetarier, Veganer, Sportler oder Schwangere – unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel wurden für Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt.“

Ausgehend von unserer Vision sollten Produkte entstehen, die möglichst vielen Menschen möglichst gut helfen können. Die Aussagen, mit denen wir unsere Nahrungsergänzungsmittel bewerben, spiegeln also unser zentrales Anliegen wider: Es ging und geht uns darum, zu informieren, aufzuklären und das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass sich jeder Mensch bei Schmerzen und gesundheitlichen Herausforderungen selbst helfen kann. Mit Übungen, einer geeigneten Ernährung, aber eben auch durch den Ausgleich häufig fehlender Mikronährstoffe, die zum Beispiel durch Nahrungsergänzungsmittel zugeführt werden können.

Dass wir dabei mit unseren Formulierungen bestehende Richtlinien der Gesundheitswerbung verletzt haben, bedauern wir sehr. Es ist wichtig, Chancen und Grenzen bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln gleichermaßen transparent zu machen, Nutzen und Risiken für den Anwender abzuwägen – und auch deutlich auf Ausnahmen hinzuweisen. So können einige der Inhaltsstoffe, die wir für unsere Produkte verwenden, in wenigen Einzelfällen allergische Reaktionen auslösen. Außerdem kann die zusätzliche Einnahme bestimmter Mikronährstoffe unerwünschte Wirkungen hervorrufen, wenn die empfohlene Tagesdosis einzelner Inhaltsstoffe überschritten wird. Auch Wechselwirkungen mit Medikamenten sind möglich.

In unserem Online-Shop (u. a. unter „Häufig gestellte Fragen”) und teilweise auch auf den Verpackungen unserer Nahrungsergänzungsmittel weisen wir ausdrücklich auf diese Risiken und Nebenwirkungen hin. Zusätzlich haben wir abgemahnte Werbeaussagen, die falsch verstanden werden konnten, bereits korrigiert. Leider wurde beim oben genannten Satz auch die von uns korrigierte Werbeaussage bemängelt, sodass wir unsere Vorgaben und Prüfprozesse nun verschärft haben, um solche Unstimmigkeiten besser vermeiden zu können.

Musste Liebscher & Bracht YouTube-Videos löschen?

Nein, wir wurden niemals von der Verbraucherzentrale aufgefordert, Videos von unserem YouTube-Kanal zu löschen.

Das Missverständnis beruht darauf, dass wir Ende 2022 tatsächlich mehrere hundert Videos von unserem Kanal gelöscht haben – darüber berichteten auch Medien wie der SPIEGEL. Das taten wir allerdings aus freien Stücken und mit guten Gründen: Im Zuge unserer Bewerbung um das YouTube Health-Siegel unterzogen wir alle Videos auf unserem Kanal einer kritischen Prüfung. Dabei entschieden wir uns, Videos, die dieser Prüfung nicht mehr standhielten (zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder weil sie inhaltlich nicht mehr in die Ausrichtung des Kanals passten), zu löschen.

Inzwischen durchläuft jedes Video vor Produktion und Veröffentlichung einen solchen Prüfprozess. Dafür haben wir im Februar 2023 als eines der ersten Unternehmen das YouTube Health-Siegel erhalten.

Unsere Qualitätsprozesse

Unsere Statements zu weiteren Kritikpunkten: